03.02.01.05 (Mitte) Durchführen der Berufsausbildung
- Laufende Nr
- 104
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.02
- SYS_3
- 03.02.01
- SYS_4
- 03.02.01.05
- ORGEINHEIT
- Bildungswesen
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Altersversorgung
- ERAAA
- Durchführen der Berufsausbildung
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- E 10
- BW
- 12
- Mitte
- E 9
- NRW
- EG 12
- NS
- 10
- NV
- EG 9
- SAC
- E 9
- SAH
- E 9
EA
Durchführen der Berufsausbildung
Kenntnisse entsprechend Berufsbild und internen Regelungen vermitteln, über die gesamte Ausbildungszeit eine oder mehrere Ausbildungsgruppen führen. Fach-, Methoden-, Sozialkompetenz vermitteln. Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen vorgegebener Konzepte vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Den Auszubildenden je nach Ausbildungsplan und -stand die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lernfortschritte überwachen und Ergebnis überprüfen. Geeignete Arbeitsaufträge auswählen, Kostenkalkulationen durchführen, Ausführung überwachen. Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten. Einhaltung der Ausbildungs-, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Auszubildende hinsichtlich persönlicher Entwicklungsziele beraten. Ausbildungsunterlagen, Anschauungs- und Demonstrationsmedien aktualisieren und erproben. Inner- und außerbetriebliche Einsätze planen und hierfür geeignete Ausbildungsplätze auswählen. Lernziele mit Ausbildungsbeauftragten vereinbaren. Ausbildungsbeauftragte qualifizieren.
Instandhaltung von Ausbildungsmitteln
Lernmittel, Maschinen und sonstige Einrichtungen laufend kontrollieren, notwendige Wartungs- und lnstandhaltungsarbeiten durchführen lassen.
Führen von Auszubildenden
Auszubildende beurteilen, Förder-, Entwicklungs- und Beurteilungsgespräche im Hinblick auf die Erreichung der geforderten Kompetenzen führen. Kosten- und umweltbewusstes Handeln fördern, arbeitsicheres Verhalten schulen, Ordnung und Sauberkeit sicherstellen. Bei grober Pflichtverletzung des Ausbildungsvertrages (z.B. unentschuldigte Abwesenheit in der Berufsschule) disziplinarische Maßnahmen vorschlagen bzw. einleiten, Aussprachen mit Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Berufsschule herbeiführen. Übernahme- und Einsatzempfehlungen aussprechen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Es ist eine 3 jährige fachspezifische Berufsausbildung und eine Ausbildung als Meister/-in mit Ausbildungsbefähigung sowie eine spezielle Weiterbildung erforderlich. Die Durchführung der Berufsausbildung sowie die Überwachung des Lernfortschrittes und das Führen von Förder- und Entwicklungsgesprächen mit den Auszubildenden erfordern eine langjährige Berufserfahrung.